Gasland - the movie

Gasland

Buchtipp:

Buchtipp:

Buchtipp:

Spannender Jugendroman

Politische Irreführung: Fracking wurde nicht verboten

BBU: Umweltministerkonferenz streut der Öffentlichkeit beim Fracking Sand in den Augen

(Bonn, Berlin, 12.05.2014) Als durchsichtiges Manöver, um das Thema Fracking aus der politischen Debatte zu nehmen und die Bevölkerung zu beruhigen, bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die Erklärungen der Umweltministerkonferenz vom letzten Freitag.

Angesichts des kontinuierlichen Widerstands der Anti-Fracking-Bewegung soll für Fracking jetzt anscheinend mit einer massiven Täuschung der Öffentlichkeit Akzeptanz geschaffen werden. Während die Umweltminister die Gefährlichkeit von Fracking betonten und der Öffentlichkeit das Bild vermittelten, sie wollen Fracking verbieten, ging es ihnen jedoch nur um eine Regulierung des gefährlichen Gasbohrens. So wurden lediglich die gescheiterten Pläne des früheren Umweltministers Altmaier (CDU) sowie des damaligen Wirtschaftsministers Rösler (FDP) wieder aufgewärmt und die kontinuierlichen Versuche SPD-GRÜNER Landesregierungen integriert, mit denen Begriffe umdefiniert werden, um Fracking zu ermöglichen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die geplante Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird die Wassergefährdung durch Fracking nicht verändern. Die wieder aus der Schublade geholten Pläne der letzten Bundesregierung würden dazu führen, dass über 80% der Landesfläche für Fracking freigegeben würden.
Und die geplante Umweltverträglichkeitsprüfung für Frack-Vorhaben ist ein reines Placebo. Denn im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann nicht mehr verlangt werden, als bestehende Rechtsvorschriften sowieso schon vorschreiben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet lediglich, dass bestehende Unterlagen noch einmal in neuer Reihenfolge zusammengeheftet werden. So soll der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut werden.“

Die Pro-Fracking-Absicht wird auch im wiederholten Versuch deutlich, mit umdefinierten Begriffen und Phantasievokabeln die Rahmenbedingungen für Fracking festzulegen. So bezieht sich die Ablehnung von Fracking nur auf „unkonventionelle Gasvorkommen“.

Während die Wissenschaft seit Jahrzehnten Gasvorkommen in engporigem Sandgestein („Tightgas“) zu diesen dazu zählt, lieferte die niedersächsische Landesregierung die Vorlage, diese Vorkommen für „konventionell“ zu erklären und damit für Fracking freizugeben.

Und auch im Schiefergestein soll nur „umwelttoxisches Fracking“ bzw. „Fracking mit umwelttoxischen Substanzen“ verboten werden. Das Chemikalienrecht kennt derartige Begriffe nicht, sodass eine derartige Erklärung folgenlos bleibt.

Zudem bleiben induzierte Erdbeben und Grundwasserkontaminationen durch aufsteigendes Lagerstättenwasser oder Gasmigrationen unberücksichtigt.

Den BBU überrascht es daher nicht, dass der niedersächsische Wirtschaftsminister Lies auf dieser Grundlage keine Probleme hat, ein Bekenntnis zum Fracking abzugeben und gleichzeitig eine Umweltverträglichkeitsprüfung fordert. Die UVP soll den Einsatz von Hydraulic Fracturing im Sandgestein anscheinend akzeptabel machen und ermöglichen, ohne de facto etwas zu verändern. Der Gaskonzern Wintershall sieht dies daher auch als eine eindeutige Ermutigung, sein Gasförderprojekt an der Bohrstelle Düste Z10 im niedersächsischen Barnstorf voranzutreiben.

Der Beschluss der Umweltministerkonferenz hat damit bereits jetzt verheerende Auswirkungen.

Der BBU wird weiterhin die Anti-Fracking-Initiativen bei ihren Aktionen unterstützen. Und so begrüßt und unterstützt der BBU auch die Anti-Fracking-Demonstration, die am 24. Mai in Saal (Mecklenburg-Vorpommern) stattfinden wird. Weitere Informationen dazu unter www.gegen-gasbohren.de.

Der BBU fordert grundlegend ein sofortiges und ausnahmsloses Fracking-Verbot.